Ortsdurchfahrt Stedtli

Warum wir die Ortsdurchfahrt Stedtli sanieren

8.5

Monate Bauzeit

300

Meter Bauabschnitt

2

Phasen

Laupen bekommt einen Mini-Kreisel, der Ortskern wird zur Tempo-30-Zone und die Fahrbahn erhält lärmmindernden Belag. Die historischen Pflästerungen der Vorplätze werden wiederhergestellt, die Trottoirs werden durchgängig erweitert und erhalten abgeflachte Randsteine. Die öffentliche Beleuchtung und die Werkleitungen werden erneuert.

Timeline

Wann wir bauen

26.06.2024

Infoveranstaltung

02.09.2024

Inbetriebnahme Bauumfahrung West

01.11.2024

Inbetriebnahme Bauumfahrung Stedtli

04.11.2024

Start Sanierung Ortsdurchfahrt Stedtli, Neuengasse

14.04.2025

Start Sanierung Ortsdurchfahrt Stedtli, Bärenplatz

24.07.2025

Start Bauphase Murtenstrasse I

03.10.2025

Start Bauphase Murtenstrasse II

Die heutige Ortsdurchfahrt durch das Stedtli von Laupen ist unbefriedigend. Der motorisierte Verkehr vermindert die Attraktivität des Stedtli. Ausserdem gibt es beim aktuellen Strassenknoten verkehrstechnische Probleme, die sich als Rückstau auf das Stedtligebiet, die Neuenegg- und die Bösingenstrasse auswirken. Dies war vor dem Verschieben des Bahnhofs noch schlimmer.

Mit diesem Hintergrund entstand im Jahr 2007 das Projekt, den Bahnhof von Laupen um ca. 250 m in Richtung Neuenegg zu verschieben, um den Bahnübergang in der Bösingenstrasse aufzuheben. Ausserdem wurde ein Mini-Kreisel an der Kreuzung Neuengasse – Neueneggstrasse – Bösingenstrasse beschlossen, um den Verkehrsfluss weiter zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen.

Unsere Vision des Stedtli

Es wurde beschlossen, mit diesem Bauprojekt die Ortsdurchfahrt Stedtli komplett zu sanieren. Die Strassen und Werkleitungen im Stedtli sind in die Jahre gekommen und bedürfen einer Erneuerung. Die aktuelle Gestaltung des Strassenraumes ist wenig attraktiv und bietet wenig Aufenthaltsqualität. Die heute uneinheitliche Pflästerung in den Seitenbereichen erzeugt kein Bild eines historisch wertvollen und geschützten Ortes mehr.

Sanierung Ortsdurchfahrt Stedtli

Die Schwerpunkte

Die Sanierung Ortsdurchfahrt Stedtli hat zwei Schwerpunkte: die Erneuerung der Strassen und die der Werkleitungen.

Projektdetails

So verändert sich die Ortsdurchfahrt Stedtli

Der heutige T-Knoten Neuengasse, Neueneggstrasse und Bösingenstrasse wird durch einen Mini-Kreisel ersetzt. Der Durchmesser beträgt 19 Meter und ist so gewählt, dass er jedem Fahrzeugtypen ein angenehmes und sicheres Abbiegen ermöglicht. Der Kreisel fördert den Verkehrsfluss und trägt zur Sicherheit bei.

Der Kreisel wird mit einem überfahrbaren Mittelbereich aus Beton ausgestaltet und es ist ein Betonbelag vorgesehen. Dieser wird dunkel eingefärbt, damit er dem restlichen Asphaltbelag angepasst ist und ein einheitliches Strassenbild entsteht. Es werden hier punktuell Steinpoller verbaut, die das Befahren der Gehwegbereiche verhindern.

Laupen hat eine aussergewöhnlich gut erhaltene historische Vorstadt. Das typische Erscheinungsbild wird sowohl von den Bauten als auch von den Bodenbelägen geprägt. Besonders die Pflästerungen tragen stark zum Gesamterscheinungsbild bei. Aus diesem Grund hat die Denkmalpflege höchste Priorität bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt Stedtli.

Die Fussgängerbereiche werden als einheitliche Bogenpflästerung mit Kleinpflastersteinen ausgeführt und die wichtigsten Relikte der typischen Vorplätze werden wiederhergestellt. Die restlichen Bereiche werden vereinheitlicht und so wieder klar als historische Vorplätze lesbar.

Die Pflästerungen bestehen aus Quarzsandstein und werden in ungebundener Bauweise erstellt. Die Verlegemuster bestehen aus Bogenpflästerung, Reihenpflästerung und Ornament-Pflästerung. Die vorhandenen Pflastersteine werden teilweise demontiert, zwischengelagert und wieder verbaut.

Abbildung siehe unten.

Der Platz vor dem Gemeindehaus wird zu einem neuen Stadtraum: die Parkplätze werden verschoben und es wird eine grosse Linde gepflanzt. Der neue, multifunktionale Platz wird abwechselnd von den anliegenden Cafés benutzt und es werden regelmässig Märkte stattfinden.

Es werden gezielt Poller eingesetzt, um den Verkehr zu lenken. Diese Steinpoller wurden bereits in der Vergangenheit eingesetzt, um gewisse Vorbereiche vom Verkehrsraum abzutrennen. Historische Bilder belegen, dass der Eisenring, der heute zum Beispiel als Versetzhilfe dient, eine Anbindestelle für Pferde war. Funktionalität wird mit historischer Denkmalpflege verbunden.

Im Jahr 2021 wurden der Standort des Bahnhofs und der des Bushofs ausserhalb des Stedtli verschoben. Damit es weiterhin jedem möglich ist, sich leicht und hindernisfrei mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortzubewegen, wird es zukünftig eine Bushaltestelle am Bärenplatz geben.

Die Bushaltekanten erhalten einen normalen, 16 cm hohen Randstein, damit die Vorgaben der Barrierefreiheit erfüllt werden können (Zugang mit Klapprampe).

Der Strassenraum im Stedtli soll zukünftig als einheitliches Gesamtbild erscheinen. Die historisch gewachsenen Vorbereiche bleiben bestehen und die Fahrbahn wird mit lärmminderndem Belag aus Asphalt erneuert.

Im Bereich der historischen Vorstadt werden Fahrbahn und Fussgängerbereich durch einen Naturstein aus Quarzsandstein von 40 cm Breite und 6 cm Höhe abgegrenzt. Dieser sorgt für Sicherheit und klare Abgrenzung zwischen beiden Bereichen – auch für sehbehinderte Personen.  Diese «weichen» Randabschlüsse entsprechen der gültigen Behindertengesetzgebung und gestalten das Stedtli barrierefrei.

Wegen zu engen Strassenraumverhältnissen sind keine spezifisch markierten Velowege möglich. Die neuen Randsteine ermöglichen den Velofahrenden jedoch ein einfaches Überfahren und sie erhöhen die Fahrsicherheit.

Die Liegenschaften sind grundsätzlich nicht von Veränderungen betroffen. Eine Ausnahme bildete der Gasthof Sternen. Wegen der neuen Strassenführung mit verändertem Strassenquerschnitt musste der Terrassenvorbau hier rückgebaut werden. Dieser wurde durch eine zweiarmige Natursteintreppe und einen Balkon ersetzt. Auch die bestehende, nicht unterkellerte Erhöhung entlang der Strassenfassade der Neuengasse 3 und 3b muss abgebrochen werden.

Die heute geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird im Stedtli auf 30 km/h reduziert. Aus Richtung Bösingen gilt die herabgesetzte Höchstgeschwindigkeit ab der Sensebrücke. In den «Vorzonen» verbleibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den heute geltenden 50 km/h. Durch die Temporeduktion im Stedtli und beim neuen Kreisel «Ammon» wird die Verkehrssicherheit im Strassenraum erhöht. Gleichzeitig verstetigt sich der Verkehrsfluss, woraus wiederum eine Erhöhung der Verkehrskapazität resultiert.

Abgesenkte Randsteine im Tempo-30-Bereich erleichtern und fördern das Queren der Verkehrsfläche – auch für beeinträchtigte Personen. Deshalb kann in diesem Bereich auf das Markieren von Fussgängerstreifen verzichtet werden. Die Grenze zwischen Fussgängerbereich und Fahrbahn ist auch für sehbehinderte Personen wahrnehmbar.

Ohne die Temporeduktion müsste der Strassenraum seitlich vergrössert werden, um die heutigen Normen und Richtlinien einzuhalten. In einem standardkonformen Sanierungsprojekt mit 50 km/h wären Fussgängerstreifen mit physischen Mittelinseln zwingend. Aufgrund der engen Platzverhältnisse dem Schutz des Ortsbildes, ist das keine Option.

In der Tempo-30-Zone wird langsamer gefahren, der Verkehr verflüssigt sich auf tieferem Geschwindigkeitsniveau und es ist für Zufussgehende flächiges Queren möglich. Gerade im Dorfzentrum, wo die Wege kleinräumig sind, ist die Möglichkeit attraktiv. Zufussgehende müssen keine Umwege über Fussgängerstreifen gehen, sondern können die Strassen da queren, wo es für sie passt.

Abbildung siehe unten.

Die aktuell bestehenden öffentlichen Parkplätze (exkl. STB) bleiben in ihrer Anzahl bestehen. An verschiedenen Stellen wurden die Standorte leicht verschoben. Die privaten Parkplätze können an ihren ursprünglichen Orten bestehen bleiben. Die einzige Ausnahme bilden die 3 Parkplätze der Liegenschaft Neuengasse 18 (Ammon), die neu entlang der Garagenzufahrt platziert werden. Zudem werden die Poststellenparkplätze von drei auf zwei reduziert.

Im Abschnitt Bärenplatz wird die öffentliche Beleuchtung verbessert: Verschiedene Lampen werden saniert und zusätzliche Lampen werden ergänzt.

Die bestehende hängende Strassenbeleuchtung im Stedtlibereich wird weiterverwendet, mit neuen Lichtmitteln versehen und punktuell mit weiteren Leuchtpunkten ergänzt. Verschiedene Abspannungen zu den Liegenschaften werden erneuert.

Die bestehende Kandelaber-Beleuchtung in der Murten-, Neuenegg- und Bösingenstrasse wird weiterverwendet und die Leuchtmittel werden erneuert. Einzelne Standorte müssen verschoben oder neu angeschlossen werden, weil sich die Strassenlinienführung verändert.

Die Villa Freiburghaus gehört seit 2016 der Gemeinde Laupen und wird neu zu einer Begegnungszone. Der ehemalige Garten wird zu einem wichtigen Bindeglied zwischen dem Stedtli und dem Bahnhof umfunktioniert. Dabei stellt der Erhalt der prägenden Blutbuche und die Neugestaltung mit weiteren Pflanzen sicher, dass dieser Ort aus zukünftig als Garten spürbar ist.

Eine Tempo-30-Zone

Das neue Verkehrsregime

Die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Stedtli bringt ein neues Verkehrsregime mit sich: Es wird eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h von der Murtenstrasse bis hinter die neue Sensebrücke Richtung Bösingen gelten.

Bei diesem Verkehrsregime erfolgt die Signalisation nicht streckenweise, sondern als Zone.

Die Beschränkung auf 30 km/h dient der Verkehrsberuhigung und fördert Lebens- und Wohnqualität. Ausserdem erhöht sie die Verkehrssicherheit, verbessert den Verkehrsablauf, verstetigt den Verkehrsfluss und reduziert die Umweltbelastung.

Die niedrigen Geschwindigkeiten und die Strassenraumgestaltung fördern die Koexistenz. Der motorisierte Individualverkehr, der Bus- und Veloverkehr werden bei Tempo 30 im Mischverkehr geführt. Die Murten-, Neuenegg- und Bösingenstrasse bleiben vortrittsberechtigt.

In einem Ortszentrum ohne Fussgängerstreifen können die Fussgängerinnen und Fussgänger die Strasse dort queren, wo es gerade passt. Sie müssen keine Umwege gehen. Sie können flächig queren, haben aber keinen Vortritt. Sie nutzen zum Queren der Strasse Lücken im Verkehr oder es wird ihm von den Fahrzeuglenkenden der Vortritt gewährt. Es gilt das Gebot der Rücksichtnahme und gegenseitigen Verständigung mit Blickkontakt und Handzeichen. Wie bei jeder Strasse gilt «Wa-Lu-Lo-Lo» (warte, luege, lose, loufe) und für Kinder immer «Rad steht, Kind geht».

Dem Verkehr signalisiert die Strassenraumgestaltung, dass überall mit Querungen gerechnet werden muss. Was gegenseitig zu mehr Aufmerksamkeit führt.

Für die Fahrzeuglenkenden hat das flächige Queren den Vorteil, dass weniger Stopp and Go-Situationen entstehen und sich der Verkehr verflüssigt.

Fussgängerstreifen gibt es zu Gunsten des flächigen Querens grundsätzlich nicht mehr. Die einzigen Ausnahmen bilden die Übergänge an den beiden Brückenköpfen und am Bärenplatz. Hier sind punktuell sehr viele und/oder unsicherere Zufussgehende unterwegs.

Kinder lernen im Verkehrsunterricht vom Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei, wie sie sich im Strassenverkehr verhalten sollen. Andererseits ist elementar, dass auch Eltern als Vorbild fungieren und mit ihren Kindern gemeinsam üben.

  • Grundsätzlich gelten in der Tempo-30-Zone die üblichen Verkehrsregeln.

  • Die Ortsdurchfahrt bleibt vortrittsberechtigt.

  • Bei Kreuzungen oder einmündenden Strassen ist der Vortritt signalisiert.

  • Zufuss Gehende haben auf Trottoirüberfahrten Vortritt.

  • Zufuss Gehende haben keinen Vortritt auf der Strasse in der Tempo-30-Zone, dürfen die Fahrbahn aber überall queren. Auf Fussgängerstreifen haben zu Fuss Gehende Vortritt. Sie dürfen nur von diesem Recht Gebrauch machen, wenn das Fahrzeug weit genug entfernt ist, dass es rechtzeitig anhalten kann.

  • 50 Meter neben einem Fussgängerstreifen ist kein Queren erlaubt. Hier muss der Fussgängerstreifen genutzt werden.

  • Wenn eine Person am Strassenrand einen weissen Stock hochhält, signalisiert sie, dass sie sehbehindert ist. Es gilt, anzuhalten und zu warten, bis die Person die Strasse vollständig überquert hat; nicht winken, nicht hupen, nicht den Motor abstellen. Sehbehinderte Personen haben immer Vortritt.

  • Nehmen Sie mit anderen Verkehrsteilnehmenden Blickkontakt auf, verständigen Sie sich mit Handzeichen und gewähren Sie Vortritt (Reissverschlusssystem).

  • Es gilt Vorsicht beim Queren der Strasse vor und hinter haltenden Wagen, damit der motorisierte Verkehr rechtzeitig reagieren kann.

  • Besondere Vorsicht ist geboten bei Kindern und älteren Personen. Gewähren Sie Vortritt und warten Sie dabei, bis die Person die Strasse komplett überquert hat.

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