Wie wir die Ortsdurchfahrt Stedtli sanieren
Nach dem deutlichen JA zum Gesamtprojekt «Verkehrssanierung und städtebauliche Entwicklung Laupen» am Urnengang vom Februar 2019 war die Eröffnung des neuen Bahnhofs und der Busstation im April 2021 der erste Schritt in der Umsetzung. Gleichzeitig wurden die Stausituationen mit der Aufhebung des alten Bahnübergangs bei der Sensebrücke auf den Kantonsstrassen bereits deutlich reduziert.
Seit Frühjahr 2023 wird in Laupen weitergebaut. Nach der Inbetriebnahme der Bauumfahrung West Anfang September 2024 folgt von November 2024 bis Juli 2025 die Umsetzung des Teilprojekts «Sanierung Ortsdurchfahrt Stedtli».
Wann wir bauen
Strassensanierung und Werkleitungserneuerung
Die wichtigsten Änderungen
Neuer Kreisel
Die heutige Kreuzung Neuengasse, Bösingen- und Neueneggstrasse wird zu einem Kreisel umgebaut. Der Aussendurchmesser der Kreisfahrbahn beträgt 19 Meter.
Auf der Kreisfahrbahn wird ein besonders widerstandsfähiger und verformungsarmer Asphaltbelag eingebaut. Der Kreisel wird mit einem überfahrbaren Kreiselzentrum aus Beton ausgestaltet.
Wiederherstellung historischer Pflästerungen
Laupen hat eine aussergewöhnlich gut erhaltene historische Vorstadt. Das typische Erscheinungsbild wird sowohl von den Bauten als auch von den Vorplätzen geprägt. Besonders die Pflästerungen tragen stark zum Gesamterscheinungsbild bei. Deshalb hat die Denkmalpflege bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt Stedtli einen hohen Stellenwert.
Die Fussgängerbereiche werden mit einheitlichen Verlegemustern mit Kleinpflastersteinen ausgeführt. Die wichtigsten Relikte der typischen Vorplätze werden wiederhergestellt. Die restlichen Bereiche werden vereinheitlicht und sind so wieder klar als historische Vorplätze lesbar. Die Pflästerungen bestehen aus Quarzsandstein und werden in ungebundener Bauweise erstellt. Die Verlegemuster bestehen aus Bogen-, Reihen- oder Ornament-Pflästerungen. Die vorhandenen Pflastersteine werden so weit als möglich wiederverwendet.
Einsatz von Natursteinpollern
Beim neuen Kreisel und entlang der Kantonsstrassen werden am Fahrbahnrand punktuell Natursteinpoller versetzt, die den motorisierten Verkehr daran hindern das Trottoir zu befahren. Die Poller schützen den Langsamverkehr auf und die auskragenden Dächer über dem Trottoir.
Bereits in der Vergangenheit wurden im Stedtli solche Natursteinpoller eingesetzt, um gewisse Vorbereiche vom Verkehrsraum abzutrennen. Historische Bilder belegen, dass oben an den Pollern Eisenringe angebracht waren, um daran Pferde anzubinden. Deshalb werden auch die neuen Natursteinpoller mit einem Eisenring versehen, welcher zusätzlich als Versetzhilfe dient. So wird die Funktionalität mit dem Denkmalschutz verknüpft.
Neue Bushaltestelle am Bärenplatz
Im Jahr 2021 wurden der neue Bahnhof und die Busstation an der Neueneggstrasse etwas ausserhalb des Stedtlis in Betrieb genommen. Um die Anbindung an den öffentlichen Verkehr im Stedtli zu verbessern, wird beim Bärenplatz eine neue Bushaltestelle erstellt.
Die beiden Bushaltekanten erhalten einen 16 cm hohen Randstein. Damit sind die Minimalvorgaben der Barrierefreiheit erfüllt (Zugang mit Klapprampe).
Lärmmindernder Fahrbahnbelag
Auf der Kantonsstrasse wird ein lärmmindernder Fahrbahnbelag eingebaut. Kombiniert mit der Einführung des neuen Verkehrsregimes Tempo-30-Zone wird der Strassenlärm im Ortskern deutlich reduziert und die Aufenthalts- und Wohnqualität im Stedtli gefördert.
Durchgängige Trottoirs
Fahrbahn und Trottoir werden durch einen 40 cm breiten, abgeflachten Randstein aus Quarzsandstein abgegrenzt. Dieser sorgt für Sicherheit und eine klare Abgrenzung – auch für sehbehinderte Personen. Diese «weichen» Randabschlüsse entsprechen der gültigen Behindertengesetzgebung und gestalten das Stedtli barrierefrei. Die neuen Randsteine ermöglichen den Velofahrenden ein einfaches Überfahren. Der Veloverkehr kann bei Bedarf auf das Trottoir ausweichen, was für zusätzlich für Sicherheit sorgt.
Um Platz für ein durchgängiges Trottoir zu schaffen, wird der strassenseitige Terrassenvorbau beim ehemaligen Gasthof Sternen an der Neuengasse 5 rückgebaut. Der Hauszugang wird vom Trottoir der Kantonsstrasse her mit einer neuen zweiarmigem Treppenaufgang sichergestellt. Zudem wird zum Vorplatz hin als Ersatz der Terrasse ein neuer Balkon erstellt.
Erhaltung des Parkplatzangebots
Die vorhandenen öffentlichen Parkplätze im Stedtli bleiben in ihrer Anzahl erhalten. Die privaten Parkplätze können mehrheitlich an ihren ursprünglichen Standorten bestehen bleiben.
Einzig die 3 Parkplätze der Liegenschaft Neuengasse 18 sind neu entlang der Garagenzufahrt angeordnet. Zudem werden die öffentlichen Parkplätze vor der Poststelle von drei auf zwei reduziert.
Erneuerung öffentliche Beleuchtung
Auf der Neuengasse und am Bärenplatz wird die öffentliche Beleuchtung komplett erneuert. Die Abspannseile, Mauer- und Dachhaken an den Aussenfassaden der angrenzenden Liegenschaften werden ersetzt. Beim Bärenplatz und bei der Sensebrücke werden zwei neue Abspannmasten für die Hängebeleuchtung erstellt. Zudem werden die Leuchtmittel durch energieeffiziente LED-Leuchten mit moderner «Licht-nach-Bedarf-Technologie» ersetzt und die gesamte Stromversorgung erneuert.
Ausserhalb des Stedtlis werden entlang der Kantonsstrassen wo nötig die alten Stehkandelaber ersetzt. Bei Bedarf werden einzelne Stehkandelaber ergänzt oder an einen anderen Standort verschoben. Dabei werden auch die Leuchtmittel durch energieeffiziente LED-Leuchten mit moderner «Licht-nach-Bedarf-Technologie» ersetzt.
Umbau Kanalisation zu einem Trennsystem
Die sanierungsbedürftige Kanalisation im Stedtli wird von einem Teil-Trennsystem in ein vollständiges Trennsystem umgebaut, was der aktuellen Gewässerschutzgesetzgebung entspricht. Dazu werden einerseits neue Kanalisationsleitungen und -schächte erstellt und andererseits bestehende Leitungen instand gestellt oder ersetzt. Wo nötig werden die privaten Hausanschlüsse erneuert und an das neue Kanalisationsnetz angeschlossen.
Das Strassenabwasser wird gesammelt und über drei Ausläufe in die Sense eingeleitet. Das gleiche gilt für die Ableitungen des Regenabwassers von Dächern und Vorplätzen. Das häusliche Schmutzabwasser wird gesammelt und der ARA Region Sensetal zugeführt.
Erneuerung Trinkwasserversorgung
Die Trinkwasserversorgung in der Neuengasse und am Bärenplatz ist in die Jahre gekommen und wird komplett erneuert. Dazu werden die Trinkwasserleitungen des Versorgungs- und Löschschutznetzes im bestehenden Umfang ersetzt.
Wo nötig werden die privaten Hausanschlussleitungen der Trinkwasserversorgung erneuert und an das neue Wasserversorgungsnetz angeschlossen.
Ausbau Stromversorgung
Das Stromversorgungsnetz wird insbesondere beim neuen Kreisel und am Bärenplatz punktuell mit neuen Rohranlagen ausgebaut. Zudem werden im gesamten Perimeter der Sanierung Ortsdurchfahrt Stedtli neue Rohranlagen für die öffentliche Beleuchtung erstellt, damit die Erschliessung nicht wie bisher über die Stromversorgung der angrenzenden Liegenschaften erfolgt.
Das neue Verkehrsregime
Die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Stedtli bringt ein neues Verkehrsregime mit sich: die Tempo-30-Zone. Die heute geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird im Ortskern auf 30 km/h reduziert. Bei diesem Verkehrsregime erfolgt die Signalisation nicht streckenweise, sondern als gesamtheitliche Zone. Die Kantonsstrassen bleiben dank einer entsprechenden Signalisation und Markierung überall vortrittsberechtigt. Ausserhalb des Ortskerns wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h beibehalten.
Die Temporeduktion dient der Verkehrsberuhigung und fördert die Aufenthalts- und Wohnqualität im Stedtli. In Kombination mit dem neuen lärmmindernden Belag auf der Fahrbahn wird der Strassenlärm deutlich reduziert. Ohne die Temporeduktion müsste der Strassenraum seitlich vergrössert werden, um die heutigen Normen und Richtlinien einzuhalten. In einem standardkonformen Sanierungsprojekt mit Tempo 50 wären ausserdem Fussgängerstreifen mit geschützten Mittelinseln erforderlich. Aufgrund der engen Platzverhältnisse im Stedtli und dem Schutz des Ortsbildes ist das keine Option.
In der Tempo-30-Zone wird langsamer gefahren und der Verkehr verflüssigt sich auf einem tieferen Geschwindigkeitsniveau. Die niedrigen Geschwindigkeiten und die Strassenraumgestaltung erhöhen die Verkehrssicherheit und fördern die Koexistenz. Der motorisierte Individualverkehr, der Bus- und Veloverkehr werden bei Tempo 30 im Mischverkehr geführt.
Breite, abgeflachte Randsteine erleichtern das Queren der Verkehrsfläche – auch für beeinträchtigte Personen. Die Grenze zwischen Fussgängerbereich und Fahrbahn ist für sehbehinderte Personen gut wahrnehmbar.
Für Zufussgehende ist ein flächiges Queren – ohne Fussgängerstreifen – möglich. Gerade im Stedtli, wo die Wege kleinräumig sind, ist die Möglichkeit vom flächigen Queren attraktiv. Zufussgehende müssen keine Umwege in Kauf nehmen, sondern können die Strassen auf direktem Weg queren – wo es gerade passt. Dabei haben sie keinen Vortritt. Es gilt das Gebot der Rücksichtnahme und gegenseitigen Verständigung mit Blickkontakt und Handzeichen, was wiederum bei allen Verkehrsteilnehmenden zu mehr Aufmerksamkeit führt. Wie bei jeder Strasse gilt «Wa-Lu-Lo-Lo» (warte, luege, lose, loufe) und für Kinder immer «Rad steht, Kind geht».
Fussgängerstreifen gibt es zu Gunsten des flächigen Querens grundsätzlich nicht mehr. Die einzigen Ausnahmen im Stedtli bilden die Übergänge am Bärenplatz und auf beiden Seiten der Sensebrücke. Hier werden Fussgängerstreifen markiert, da punktuell sehr viele und/oder unsicherere Zufussgehende unterwegs sind.
Für den motorisierten Individualverkehr, Bus- und Veloverkehr hat das flächige Queren den Vorteil, dass weniger «Stopp and Go»-Situationen entstehen und sich der Verkehr verflüssigt.
Tempo-30-Zone
Was gilt in der Tempo-30-Zone rechtlich?
Grundsätzlich gelten die üblichen Verkehrsregeln.
Grundsätzlich gilt Rechtsvortritt. Mit einer entsprechenden Signalisation und Markierung bleibt die Kantonsstrasse aber vortrittsberechtigt. Dasselbe gilt bei Strassenanschlüssen, die mit einer Trottoirüberfahrt von der Kantonsstrasse abgetrennt sind.
Zufussgehende haben auf Trottoirüberfahrten Vortritt.
Zufussgehende dürfen die Fahrbahn überall queren, haben dabei aber keinen Vortritt.
Zufussgehende haben auf Fussgängerstreifen Vortritt. Sie dürfen nur von diesem Recht Gebrauch machen, wenn das annähernde Fahrzeug weit genug entfernt ist und rechtzeitig anhalten kann.
Im Abstand bis 50 Meter neben einem Fussgängerstreifen ist kein Queren erlaubt. Hier muss der Fussgängerstreifen benutzt werden.
Wenn eine Person am Strassenrand einen weissen Stock hochhält, signalisiert sie, dass sie sehbehindert ist. Es gilt, anzuhalten und zu warten, bis die Person die Strasse vollständig überquert hat; nicht winken, nicht hupen, nicht den Motor abstellen. Sehbehinderte Personen haben immer Vortritt.
Wie verhalte ich mich in der Tempo-30-Zone richtig?
Nehmen Sie mit anderen Verkehrsteilnehmenden Blickkontakt auf, verständigen Sie sich mit Handzeichen und gewähren Sie Vortritt (Reissverschlusssystem).
Es gilt Vorsicht beim Queren der Strasse vor und hinter haltenden Fahrzeugen, damit der motorisierte Verkehr rechtzeitig reagieren kann.
Besondere Vorsicht ist bei Kindern und älteren Personen geboten. Gewähren Sie Vortritt und warten Sie dabei, bis die Person die Strasse komplett überquert hat.